
Offshore Zypern registrieren
Sofortmaßnahmen: Beauftragen Sie einen lokalen Dienstleister für Unternehmensgründungen mit der Erstellung und Einreichung der Gründungsdokumente; beschaffen Sie beglaubigte Reisepässe und Adressnachweise, eine aktuelle Bankreferenz sowie eine Vorlage für einen Hauptversammlungsbeschluss. Die offizielle Anmeldegebühr beginnt in der Regel bei 105 €; die einmaligen Gesamteinrichtungskosten belaufen sich in der Regel auf 500–1.500 €, einschließlich Honorare und Gebühren für einen eingetragenen Firmensitz.
Überblick über Steuern und Berichtspflichten: Der normale Körperschaftssteuersatz beträgt 15 %. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %. Für nicht ansässige Begünstigte ist gemäß den nationalen Vorschriften und vielen bilateralen Abkommen üblicherweise keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden verfügbar; die Kapitalertragsteuer wird im Allgemeinen nur auf die Veräußerung von lokal gelegenem unbeweglichem Vermögen erhoben. Die Gerichtsbarkeit unterhält ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Staaten; nutzen Sie die Abkommenspositionen proaktiv, um gegebenenfalls die Quellensteuer zu reduzieren.
Substanz- und Bankanforderungen: Unterhalten Sie einen lokalen eingetragenen Firmensitz, ordnungsgemäße Geschäftsbücher und ein betriebsbereites Bankkonto, um jeden Anspruch auf lokale Steueransässigkeit zu untermauern. Für die Eröffnung eines Bankkontos sind eine beglaubigte KYC-Prüfung, Unternehmensdokumente und eine Erläuterung zur wirtschaftlichen Substanz erforderlich; je nach Bank sind 2–8 Wochen für die Genehmigung einzuplanen. Zu den jährlichen gesetzlichen Verpflichtungen gehören ein testierter Jahresabschluss und eine jährliche Meldung; rechnen Sie mit wiederkehrenden Berufs- und Compliance-Kosten von etwa 1.500–3.500 € pro Jahr.
Praktische Empfehlungen: Nutzen Sie einen zugelassenen lokalen Vertreter, um die KYC im Voraus zu überprüfen, stellen Sie Treuhanddienstleistungen für Nominee-Direktoren nur unter schriftlichen Treuhandbedingungen bereit, wenn Vertraulichkeit erforderlich ist, und führen Sie eine eindeutige Dokumentation der Verrechnungspreise für konzerninterne Transaktionen. Für IP- oder Holdingstrukturen sollten Sie die lokale Steuerregelung für geistiges Eigentum (erhebliche Steuererleichterungen für qualifizierende Einkünfte) berücksichtigen und den Abkommenszugang für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren bestätigen, bevor Sie grenzüberschreitende Zahlungsströme ausführen.
Entscheiden Sie sich für die Rechtsform, das Stammkapital, die Direktoren, die Aktionäre und die Anforderungen an den lokalen eingetragenen Firmensitz
Verwenden Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Standardvehikel: Setzen Sie das genehmigte Stammkapital auf 1.000 € fest, aufgeteilt in 1.000 Stammaktien zu je 1 €, und geben Sie bei der Gründung mindestens 1.000 € aus, um die Anforderungen von Banken und Dienstleistern zu erfüllen.
Genehmigt vs. ausgegeben: Halten Sie das genehmigte Kapital höher als das ausgegebene, um eine schnelle Zuteilung zu ermöglichen; verzeichnen Sie jede Zuteilung im Aktienregister und händigen Sie den Inhabern aktualisierte Aktienzertifikate aus. Stamm- und Vorzugsaktien sind zulässig; legen Sie die Stimm- und Dividendenrechte in der Satzung fest; keine Inhaberaktien.
Direktoren: Mindestens ein Direktor (natürliche oder juristische Person). Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die lokale Ansässigkeit, aber die Ernennung von mindestens einem ansässigen Direktor und die Abhaltung der Mehrheit der Vorstandssitzungen in der Gerichtsbarkeit unterstützt einen Anspruch auf lokale Steueransässigkeit und bankbezogene Substanz. Direktoren müssen über 18 Jahre alt sein und Protokolle von Sitzungen, unterzeichnete Beschlüsse und Nachweise über den Ort der Entscheidungsfindung führen.
Corporate Secretary: Bestellen Sie einen Sekretär (Einzelperson oder Kanzlei für Corporate Secretaries); zu den Aufgaben gehören die Führung der gesetzlichen Register, die Einreichung der Jahresabschlüsse und die Erleichterung der Hauptversammlungen. Wenn Sie einen professionellen Anbieter nutzen, stellen Sie sicher, dass dieser lokale Kontaktdaten und Compliance-Unterstützung bereitstellt.
Aktionäre: Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person); Nominee-Shareholding ist zulässig, aber das wirtschaftliche Eigentum muss im Register der wirtschaftlich Berechtigten/PSC erfasst werden. Führen Sie ein aktuelles Mitgliederverzeichnis, Aktienübertragungsinstrumente und Aktienzertifikate am eingetragenen Firmensitz oder an der dem Register mitgeteilten alternativen Adresse.
Eingetragener Firmensitz: Eine physische, lokale Büroadresse ist obligatorisch und muss jederzeit unterhalten werden; sie ist die Zustelladresse und dient der Aufbewahrung der gesetzlichen Bücher und elektronischen Aufzeichnungen. Nutzen Sie einen lizenzierten Anbieter für den eingetragenen Firmensitz (Anwaltskanzlei oder Kanzlei für Corporate Services), der auch die Weiterleitung der Post, die Führung der gesetzlichen Bücher und einen offiziellen Ansprechpartner anbietet.
Anmeldungen und Fristen: Aktualisieren Sie die Änderungen von Direktoren, Sekretären, dem eingetragenen Firmensitz und dem Aktienkapital beim Register innerhalb der gesetzlichen Fristen (in der Regel 14–30 Tage, abhängig von der Anmeldung). Bewahren Sie die Buchführungsunterlagen und Protokolle am eingetragenen Firmensitz für den vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum auf, um Audits und behördliche Inspektionen zu ermöglichen.
Substanzempfehlungen: Führen Sie Bankkonten, ein betriebsbereites Managementteam oder zumindest regelmäßige Vorstandssitzungen in der Gerichtsbarkeit, führen Sie Rechnungen/Verträge, die lokale Aktivitäten belegen, und dokumentieren Sie Beschäftigungs- oder Direktordienstleistungsverträge, um die wirtschaftliche Substanz für Steuer- und Bankzwecke zu untermauern.
Stellen sie Gründungsdokumente zusammen und reichen Sie diese zusammen mit dem zypriotischen Registeramt ein, um eine Gründungsurkunde zu erhalten
Erstellen und unterzeichnen Sie die Gründungs- und Satzungsdokumente, eine Kapitalaufstellung mit Angaben zu den ausgegebenen Anteilen, Einverständniserklärungen aller vorgeschlagenen Direktoren und des Unternehmenssekretärs, eine Erklärung des eingetragenen Firmensitzes und eine Zeichnungsliste mit den ursprünglichen Aktionären; lassen Sie alle Unterschriften notariell beglaubigen und mit einer Apostille versehen, wenn sie außerhalb der Gerichtsbarkeit unterzeichnet wurden.
Reichen Sie für jede natürliche Person ein: eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises, eine aktuelle Stromrechnung oder einen Kontoauszug (max. 3 Monate) als Nachweis der Wohnanschrift, das Geburtsdatum und den Beruf sowie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Ausübung der Tätigkeit. Für juristische Personen: beglaubigte Gründungsurkunde, Satzung/Statuten, Beschluss über die Genehmigung der Zeichnung und aktuelle Liste der Direktoren; Unternehmensdokumente müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.
Benennen Sie mindestens einen Direktor (natürliche oder juristische Person) und bestellen Sie einen Sekretär des Unternehmens (natürliche oder juristische Person); reichen Sie unterschriebene schriftliche Einverständniserklärungen ein und legen Sie Unterschriftsproben vor. Wenn Sie einen lokalen Service für den eingetragenen Firmensitz nutzen, fügen Sie die Einverständniserklärung oder die Adress- und Kontaktdaten des Anbieters bei.
Füllen Sie das Anmeldeformular des Registers aus (die elektronische Einreichung über das E-Portal des Registers ist zulässig, sofern verfügbar; andernfalls sind physische Originale einzureichen). Fügen Sie den zuvor ausgestellten Namensgenehmigungsbescheid bei, sofern dies erforderlich ist, und zahlen Sie die gesetzliche Anmeldegebühr zum Zeitpunkt der Einreichung; bewahren Sie den Zahlungsnachweis für die Akte auf.
Rechnen Sie damit, dass das Register die Gründungsurkunde innerhalb von 2–7 Werktagen nach Annahme einer ordnungsgemäßen und vollständigen Akte ausstellt; fehlende oder nicht beglaubigte Dokumente, ungelöste Namenskonflikte oder unrichtige Angaben zum Aktienkapital verzögern die Bearbeitung. Wenn eine beschleunigte Bearbeitung erforderlich ist, fordern Sie vor der Einreichung eine vorrangige Bearbeitung durch einen lokalen Praktiker an.
Besorgen Sie sich nach Ausstellung der Urkunde beglaubigte Kopien der Urkunde und der eingereichten Gründungs-/Satzungsdokumente vom Register für das Banken-Onboarding und die Lizenzierung. Bewahren Sie Originale und Apostillen für die Einhaltung der Vorschriften nach der Gründung auf (Steueranmeldung, MwSt., Anmeldungen der wirtschaftlich Berechtigten).
Beauftragen Sie einen lokalen Rechts- oder Unternehmensvertreter, um die Formularversionen zu überprüfen, die erforderliche Beglaubigung und Übersetzung zu beantragen, die Übereinstimmung zwischen den Aktienkapitalzahlen und der Gebührenberechnung zu prüfen und die elektronische Einreichung zu veranlassen, sofern verfügbar; dies reduziert Ablehnungen und beschleunigt die Ausstellung des Zertifikats.
Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto, führen Sie AML/KYC durch, registrieren Sie sich für Mehrwertsteuer/Lohnsteuer und erfüllen Sie die jährlichen Prüfungs- und Steuererklärungspflichten

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